1. Förderung des Umweltbewusstseins
Das Bewusstsein und die Verantwortlichkeit für den Umweltschutz werden bei allen Mitarbeitern durch interne Informationen und Audits oder durch Weiterbildung und Schulungen in umweltrelevanten Bereichen gefördert.
2. Verpflichtung aus gesetzlichen Vorgaben
Grundlage unseres Handels ist die Einhaltung aller umwelt- und sicherheitsrelevanten Rechtsvorschriften, Regelwerke und behördlichen Auflagen.
3. Reduzierung von Umweltbelastungen
Alle WINI Mitarbeiter verpflichten sich zu einem ressourcenschonenden und verantwortungsvollen Umgang mit Materialien. Umweltbelastungen wie Emissionen und Abfälle werden durch entsprechende Maßnahmen und durch Einsatz umweltfreundlicher Technologien vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert. Die umweltrelevanten Aspekte werden im Rahmen einer Umweltbetriebsprüfung jährlich überprüft und bewertet.
4. Informationspflicht
Neue WINI Mitarbeiter, Kunden sowie die Öffentlichkeit werden durch die Bereitstellung entsprechender Informationen über das Umweltmanagement bzw. das Umweltverhalten des Unternehmens informiert und ggf. beraten. Unsere Umweltpolitik und die Umwelt-Leitlinien werden für alle Mitarbeiter sowie alle interessierten Personen auf der WINI Homepage veröffentlicht.
5. Dokumentation von Umweltdaten
Mit dem Ziel, Rohstoffe einzusparen, werden die unternehmensbezogenen Umweltdaten, wie z.B. der Verbrauch von Wasser, Strom und fossilen Energieträgern usw., regelmäßig erfasst und ausgewertet. In einem Arbeitskreis EMS (Energiemanagement-System) werden aus den vorhandenen Daten Optimierungsideen erarbeitet, bewertet und eingeführt.
6. Prüfung neuer Materialien und Produktionsverfahren
Beim Einsatz neuer Materialien, Produkte und Produktionsverfahren werden diese im Voraus bei der Entwicklung, Beschaffung, Verarbeitung, Herstellung und/oder Entsorgung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Umwelt geprüft und beurteilt. Soweit betriebswirtschaftlich und funktional vertretbar, werden umwelt- und ressourcenschonende Alternativen gewählt.
7. Gefahrenabwehr
Um unfallbedingte Emissionen zu vermeiden bzw. zu vermindern, wird ein Gefahrenabwehr- und Alarmplan erstellt und regelmäßig aktualisiert. In Abstimmung mit den betroffenen externen Stellen werden regelmäßig Übungen für den Ernstfall durchgeführt.
8. Kontrolle des Umweltmanagementsystems
Ein Arbeitskreis „Umwelt/Arbeitssicherheit“ überprüft unter Einbindung des Betriebsrates in regelmäßigen betrieblichen Audits die Aktualität der Umweltpolitik sowie der Einhaltung der Normen des Umwelt-managementsystems. Hier werden auch aktuelle Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen diskutiert und ggf. an die jeweiligen Stellen weitergeleitet. Alle Ergebnisse der Audits werden konsequent dokumentiert und ausgewertet.